Betrieblicher Brandschutz

Brennt es in einem Betrieb, bedeutet dies je nach Größe des Brandes nicht selten den finanziellen Ruin und das Ende des Unternehmens.

Somit kann ein zu spät erkannter Brand fatale Folgen für Mensch und Firma bedeuten. Jedes Jahr kommen viele Menschen durch Brände ums Leben und ganze Unternehmen werden zerstört.

Leider werden die Gefahren eines Brandes sowie die Auswirkungen auf den Betrieb und dessen Mitarbeiter immer wieder unterschätzt. Getreu dem Motto: "Bei uns brennt es sowieso nicht. Bei uns hat es noch nie gebrannt.", vertrauen viele Privatpersonen und Unternehmer auf den Zufall, anstatt aktiv in Ihre Sicherheit zu investieren.

 

In über 75% der Fälle, ist es für die betroffene Firma nicht mehr möglich, den Betrieb nach einem Brand so fortzusetzen wie vorher.

Bei der Hälfte aller Unternehmen führt ein Brand oft zu einem kompletten Zusammenbruch.

Durch die langen Phasen des Wiederaufbaus, verliert die Firma wertvolle Mitarbeiter, Kunden und Geld

 

Brände in Unternehmen gefährden nicht nur das Leben und die Gesundheit der Beschäftigten, sondern verursachen auch erhebliche wirtschaftliche Schäden. Laut Angaben der Versicherungswirtschaft wurden in den letzten Jahren etwa 2000 Arbeitsunfälle durch Brände oder Explosionen gemeldet.

Dadurch entstehen jährlich in Deutschland Sachschäden in Höhe von vielen Millionen Euro.

Die einfache Lösung = Betrieblicher Brandschutz

Um das hohe Risiko für Gesundheit und Wirtschaft zu minimieren, gibt es eine Vielzahl von Vorschriften, Regelungen und Informationen zum betrieblichen Brandschutz.

 

Die Verantwortung für die Sicherheit liegt grundsätzlich bei der Unternehmerin oder dem Unternehmer sowie der beauftragten Personen. Es ist jedoch besonders wichtig, dass alle Beteiligten im Unternehmen umfassend geschult und informiert werden, um Arbeitsunfälle und Sachschäden durch Brände und Explosionen vorzubeugen und zu verhindern.

Genehmigungsrechtlich werden lediglich grundlegende Anforderungen an den Brandschutz formuliert. Deshalb ist es sehr entscheidend, zusätzliche Brandschutzmaßnahmen zu ergreifen, um das Ausmaß von Personenschäden oder Sachschäden und die damit einhergehenden negativen Auswirkungen auf den Betrieb zu reduzieren.

 

Sich vorrauschauend um geeignete Brandschutzmaßnahmen zu bemühen ist daher von elementarer und lebenswichtiger Bedeutung und die Pflicht eines jeden Unternehmers.

Um sicherzustellen, dass alle Mitarbeiter die Ursachen von Bränden frühzeitig erkennen und das Risiko ihrer Entstehung minimieren, schreibt die ASR A2.2 im Bereich des Brandschutzes eine jährliche Unterweisung durch eine Fachkraft vor.

 

Diese Maßnahme dient der Sensibilisierung der Mitarbeiter und trägt dazu bei, die Sicherheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten. Indem die Mitarbeiter über die Ursprünge von Bränden informiert werden, können sie proaktiv handeln und potenzielle Gefahrensituationen frühzeitig erkennen und vermeiden.

 

Die regelmäßigen Schulungn durch eine qualifizierte Fachkraft stellen sicher, dass die Unterweisungen professionell und kompetent durchgeführt werden. Durch diese präventiven Maßnahmen wird die Brandprävention gestärkt und die betriebliche Sicherheit erhöht.

 

Gemäß der DGUV I 205-023 besteht die Verpflichtung für Arbeitgeber, eine angemessene Anzahl von Mitarbeitern als Brandschutzhelfer zu ernennen.

 

Die Frage ist jedoch, wie viele als angemessen gelten können. Diese Entscheidung basiert zunächst auf einer Gefährdungsbeurteilung. In der Regel wird ein Anteil von 5% der Beschäftigten als ausreichend angesehen, wenn eine normale Brandgefährdung vorliegt, beispielsweise in Büroumgebungen.

 

Es ist jedoch wichtig, bei der Festlegung der Anzahl der Brandschutzhelfer Faktoren wie Schichtbetrieb und die Abwesenheit einzelner Mitarbeiter aufgrund von Fortbildungen, Urlaub, Krankheit oder Personalwechsel zu berücksichtigen.

Dadurch wird sichergestellt, dass die geforderte Gesamtzahl zu jedem Zeitpunkt erfüllt werden kann. Es ist auch zu beachten, dass nicht nur die Abwesenheit einzelner Mitarbeiter den Bedarf an ausgebildeten Brandschutzhelfern erhöhen kann.

Wenn Ihr Betrieb ein erhöhtes Gefahrenpotential aufweist, ist es notwendig, entsprechend Ihrer Bedürfnisse zusätzliche Brandschutzhelfer auszubilden.

Einhaltung gesetzlicher Pfichten

Wir möchten Ihnen unsere umfassende Expertise anbieten, um sicherzustellen, dass Sie sämtliche gesetzlichen Vorgaben im Bereich Brandschutz und Arbeitsschutz erfüllen.

Unsere qualifizierten Schulungen ermöglichen es ihren Mitarbeitern, sowohl bei der Brandbekämpfung als auch als Evakuierungshelfer effektiv zu agieren.

Durch die Ausbildung Ihrer Beschäftigten zum Brandschutz- bzw. Räumungs- und Evakuierungshelfer erfüllen Sie nicht nur die Anforderungen des Arbeitsschutzgesetzes, sondern auch die der gesetzlichen Unfallversicherung. Damit leisten Sie einen wertvollen Beitrag zur Sicherheit und Zukunft Ihres Unternehmens.

 

Unsere praxisorientierten Schulungen und Weiterbildungen zur Ausbildung von Brandschutzhelfern, Räumungs- und Evakuierungshelfern werden von erfahrenen und kompetenten Trainern mit umfangreicher Erfahrung im Bereich Brandschutz  durchgeführt.

Überblick über die verschiedenen Brandursachen

Überblick über die verschiedenen Brandursachen

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