Brandschutzhelfer nach DGUV I 205-023

Die Ausbildung des Brandschutzhelfers ist gemäß den Richtlinien des §10 ArbschG BGV A1, der DGUV I 205-023 und ASR A2.2 geregelt.

 

Die Anzahl der Personen welche im Unternehmen tätig sind, sowie eine Gefahrenbewertung des Betriebes stellt fest, wie viele Brandschutzhelfer tatsächlich benötigt werden. Bei einer „normalen“ Gefährdung ist nach den gesetzlichen Anforderungen üblicherweise ein Anteil von ca 5% der Beschäftigten ausreichend.

Gibt es eine erhöhte Brandgefährdung (z.B. in einem metallverarbeitenden Betrieb oder Chemiewerk) oder befinden sich überdurchschnittlich viele Menschen in dem Betrieb, welche evtl. sogar eine eingeschränkte Mobilität aufweisen, kann eine entsprechend größere Anzahl an Brandschutzhelfern notwendig sein.

Bitte beachten Sie, dass gemäß der DGUV I 205-023 eine regelmäßige Fortbildung alle zwei bis fünf Jahre erforderlich ist, um das erforderliche Wissen auf dem neuesten Stand zu halten.

 

Sollten betriebliche Veränderungen auftreten, ist es notwendig, das Personal auch vor Ablauf dieses Zeitraums zu schulen. Solche Veränderungen können beispielsweise Änderungen in der Brandschutzordnung, Umstrukturierungen und Personalfluktuation, Brände im Betrieb oder betriebliche Umstrukturierungen sein, die zu neuen Brandgefährdungen führen.

 

Es ist von großer Bedeutung, dass das Personal stets über die aktuellen Sicherheitsmaßnahmen informiert ist und die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt, um im Ernstfall angemessen zu reagieren.

 

Um sicherzustellen, dass die Anzahl der anwesenden Brandschutzhelfer zu keiner Zeit unter den geforderten Mindestsatz fällt, ist es wichtig, zusätzliche Faktoren bei der Umsetzung dieser Vorschrift zu berücksichtigen.

 

Hierbei spielen der Schichtbetrieb, Urlaub, Fortbildungen, Krankheit, Personalwechsel und ähnliche Aspekte eine Rolle. Selbst wenn in Ihrem Betrieb beispielsweise Früh-, Mittag- und Nachtschichten existieren, müssen Sie sicherstellen, dass zu jeder Zeit ausreichend Brandschutzhelfer anwesend sind. Dies gilt selbstverständlich auch für Arbeiten an Wochenenden oder Feiertagen.

 

Fehlt Personal aufgrund von Urlaub, Krankheit, Fortbildungen usw. muss das mit in der Planung einkalkuliert werden. Zudem muss die Fluktuationsrate, die je nach Branche erheblich variieren kann, beachtet werden.

 

Des Weiteren ist die räumliche Zuordnung der Brandschutzhelfer zu berücksichtigen. In Gebäuden mit mehreren Etagen beispielsweise, ist es sinnvoll die Brandschutzhelfer gleichmäßig zu verteilen.

 

Dasselbe gilt natürlich auch für Betriebsgebäude mit mehreren Standorten oder einer großen Fläche. Es muss sichergestellt werden, dass stets ausreichend Brandschutzhelfer anwesend sind, um im Falle eines Brandes schnell und effektiv reagieren zu können.

 

Jede Sekunde zählt, wenn es darum geht, einen Entstehungsbrand zu bekämpfen. Aus diesem Grund wird empfohlen, mehr als 5 % der Mitarbeiter als Brandschutzhelfer auszubilden und zu benennen, um eine feste Reserve zur Verfügung zu haben.

Es liegt in der Verantwortung des Arbeitgebers, eine der Größe des Betriebes ausreichende Anzahl an Brandschutzhelfern ausbilden zu lassen.

 

"Viel hilft viel" ist hier das entscheidende Motto!

 

Diese müssen im Ernstfall geeignete Maßnahmen zur Brandbekämpfung und Evakuierung des Personals in die Wege leiten bzw. auch selbstständig durchführen können

Im Falle eines Brandes sind die ersten Minuten entscheidend!

Nicht nur die Brandbekämpfung ist essentiell, sondern auch das Absetzen des Notrufes an die Feuerwehr sowie das Retten und in Sicherheit bringen der Mitarbeiter und Kollegen.

 

Um diese Tätigkeiten sicher und zügig durchführen zu können, ist eine gute Ausbildung sowie eine regelmäßige Auffrischung des Erlernten unabdingbar.

Es ist sehr wichtig die Risiken eines Brandes und die daraus resultierenden Folgen zu verstehen. Nur so können geeignete Maßnahmen ergriffen werden, die am Ende zum Erfolg führen.

 

Durch unsere langjährigen Erfahrungen im Einsatzdienst bei einer Berufsfeuerwehr, unterstützen wir Sie und ihre Mitarbeiter, das sowohl umfangreiche theoretische Wissen als auch die praktischen Fähigkeiten zu erlernen um in einer Brand-  bzw. Gefahrensituation besonnen, sicher und adäquat handeln zu können.

Ablauf der Ausbildung

In unserer Brandschutzhelfer-Ausbildung vermitteln wir das, wie oben erwähnt, sowohl nötige theoretische Wissen, als auch den korrekten Umgang mit Kleinlöschgeräten in einem praktischen Feuerlöschtraining an einem Brandsimulator.

 

Rechtliche Vorschriften:

  • DGUV Information 205-023 - Punkt 1.2
  • DGUV Vorschrift 1, Unfallverhütungsvorschrift - § 22 Abs. 2
  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) - § 10 Abs. 2
  • Arbeitsstättenrichtlinie ASR A2.2 - Punkt 7.3 Abs. 1-5

Zielgruppe:

  • Angestellte aller Betriebe und Unternehmen
  • Beamte und Angestellte in Behörden und Ämtern
  • Beschäftigte in öffentlichen Einrichtungen
  • Mitarbeiter von Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und Arztpraxen

Die Dauer der Ausbildung beträgt je nach Anzahl der Teilnehmer:

  • inkl. Feuerlöschtraining ca. 4-5 Stunden

Folgende theoretische Lerninhalte werden vermittelt:

  • Aufgaben eines Brandschutzhelfers
  • Grundlagen der Verbrennung und Vorgänge beim Löschen
  • Häufige Brandursachen und Brandbeispiele
  • Betriebsspezifische Brandgefahren und Zündquellen
  • Brandschutzordnung nach DIN 14096
  • Alarmierungswege und -mittel
  • Betriebsspezifische Brandschutzeinrichtungen
  • Flucht und Rettungswege
  • Sicherheitskennzeichnungen nach ASR A1.3
  • Brandklassen A, B, C, D und F
  • Wirkungsweise und Eignung der verschiedenen Löschmittel
  • Aufbau und Funktion von tragbaren Feuerlöschern bzw. der vorhandenen Feuerlöscheinrichtungen
  • Gefahren durch Brände, Rauch und Atemgifte
  • Besondere betriebliche Risiken
  • Richtiges Verhalten im Brandfall
  • Alarmierung und Zusammenarbeit mit der Feuerwehr
  • Räumung und Evakuierung von Gebäuden
  • Sichere Bedienung der Feuerlöscheinrichtungen bzw. Feuerlöschern

Folgende praktische Lerninhalte werden vermittelt:

  • Realitätsnahe und situationsbezogene Feuerlösch-übungen am gasbefeuerten Feuerlöschtrainer
  • Handhabung und Funktion von Feuerlöschern
  • Löschtaktiken
  • Einschätzung der Gefahrensituationen
  • Wirkungsweise von Feuerlöschern

Wichtige Informationen:

  • Für die Begehung ist es notwendig, dass alle Wege und Räumlichkeiten frei zugänglich sind. Daher ist die Anwesenheit eines Verantwortlichen mit Schlüsselgewalt für die gesamte Dauer der Begehung erforderlich.
  • Bei der Schulung sollte für die praktische Übung eine freie Außenfläche von circa 8 x 8 Metern auf einem Privatgrundstück vorhanden sein. Für die praktischen Übungen wird ein Fire-Trainer verwendet, welcher ausschließlich mit Gas betrieben wird. Dadurch entsteht eine saubere und vollständige Verbrennung. Dies ist nicht nur umweltfreundlich, sondern auch für die Gesundheit der Teilnehmer völlig unbedenklich. Aus den selben Gründen werden für die Ausbildung wasserbetriebene Feuerlöscher verwendet, sodass nach der Ausbildung lediglich eine Wasserpfütze zurück bleibt.
  • Jeder Teilnehmer erhält nach der Schulung ein persönliches Zertifikat
  • Aus Sicherheitsgründen wird den Teilnehmern empfohlen, bequeme und schwer brennbare Kleidung (Kleidung aus Baumwolle, keine Synthetik) sowie festes Schuhwerk zu tragen

Preise:

  • 1-5 Personen pauschal = 499€ zzgl. Mwst.
  • 6-10 Personen = 89€ pro Person zzgl. Mwst.
  • jeder weitere Teilnehmer = 79€  zzgl. Mwst.

Kostensenkung

Ein effektiver Ansatz zur Kostensenkung für Brandschutzhelfer besteht darin, benachbarte Betriebe oder etablierte Unternehmen zu kontaktieren um die Möglichkeit einer "Schulungs-Partnerschaft" zu erörtern.

Denn durch eine größere Anzahl von Teilnehmern in einem Kurs können die individuellen Kosten für Brandschutzhelfer vorteilhaft reduziert werden.

Alternativ können eventuell anfallende Anfahrtskosten proportional aufgeteilt werden. Es ist sehr wichtig, dass jedes Unternehmen eine umfassende Brandschutzschulung erhält.

Nutzen Sie diese Gelegenheit zur Zusammenarbeit und profitieren Sie von finanziellen Einsparungen.

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