AGB

1. Vertragspartner

1.1

Basierend auf Grundlage dieser AGB  kommt zwischen dem Kunden/ dem Auftraggeber und

 

Brandschutz Eberhardt

Oliver Eberhardt

Privatadresse

Breslauer Straße 19

45731 Waltrop

Deutschland

E-Mail: info@brandschutz-eberhardt.de

Website: www.brandschutz-eberhardt.de

 

Die oben beschriebene 

Adresse Bresslauer Straße 19 45731 Waltrop ist die Privatadresse 

des Geschäftführers Oliver Eberhardt.

Die gewerbliche Tätigkeit wird nicht an dieser 

genannten Adresse ausgeführt.

 

USt-IdNr.: 340/5071/2574

Finanzamt Recklinghausen

 

(nachfolgend Brandschutz Eberhardt genannt)

 

der Vertrag zu Stande.

 

1.2

Die Geschäftsbedingungen gelten sowohl gegenüber Unternehmen im Sinne des § 310 Abs. 1 BGB, als auch für Privatpersonen, Freiberufler und Einzelkaufleuten.

 

1.3

Es gelten ausschließlich die Geschäftsbedingungen von Brandschutz Eberhardt. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden/ Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, Brandschutz Eberhardt hat diesen zuvor schriftlich zugestimmt.

 

1.4

Alle Vereinbarungen, die zwischen Brandschutz Eberhardt und dem Kunden/ Auftraggeber zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.

 

1.5

Seminare, die einen Dritten als Veranstalter ausweisen, sind keine Seminare von Brandschutz Eberhardt. Hier tritt Brandschutz Eberhardt lediglich als Vermittler auf. Für Aufträge, die durch Brandschutz Eberhardt vermittelt, aber von Dritten direkt bestätigt, ausgeführt oder berechnet werden, gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Dritten.

 

1.6

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen des Unternehmens Brandschutz Eberhardt, auch für solche, die im Wege der elektronischen Datenübermittlung durchgeführt werden, sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen worden sind. Eine solche Vereinbarung muss schriftlich erfolgen.

 

1.7

Brandschutz Eberhardt setzt die Richtigkeit der Anmeldedaten voraus. Für deren Richtigkeit sowie Vollständigkeit ist der Auftraggeber verantwortlich. Die Folgen einer Verschuldung im Falle fehlerhafter oder unvollständiger Angaben treffen ausschließlich den Auftraggeber bzw. Teilnehmer.

 

1.8

Für die Einhaltung der organisatorischen Regeln bezüglich der Fristen zur Aus- und Fortbildung, Kostenübernahme und weiteren betriebsinternen Abläufen ist der Auftraggeber bzw. Teilnehmer verantwortlich.

 

 

2. Vertragsgegenstand

2.1

Durch diesen Vertrag wird der Verkauf von Dienstleistungen aus den unten aufgeführten Bereichen geregelt. Die detaillierten Inhalte der Angebote sind aus der Produktbeschreibung der Angebotsseiten zu entnehmen.

  • Brandschutzschulungen
    • Feuerlöschtraining
    • Brandschutzunterweisung
    • Brandschutzhelferausbildung
    • Räumungs- und Evakuierungshelferausbildung
  • Verleih von Feuerlöschtrainer

 

2.2        

Rechtsgeschäftliche Erklärungen bedürfen, soweit sich aus diesen AGB nichts anderes ergibt, der Schriftform.

 

 

3. Vertragsschluss

3.1

Die Anmeldung zum Seminar erfolgt in schriftlicher Form über das Anmeldeformular, per Brief oder E-Mail. Alternativ steht das Kontaktformular der Internetseite zur Verfügung.

 

3.2

Die Anmeldung eines Seminars bei Brandschutz Eberhardt stellt grundsätzlich einen rechtsverbindlichen Vertrag zwischen dem Auftraggeber oder Einzelteilnehmer und Brandschutz Eberhardt dar, welcher durch die Anmeldung geschlossen wurde. Die Anmeldung kann auch für eine dritte Person (Teilnehmer) vorgenommen werden. Diese ist Brandschutz Eberhardt namentlich zu benennen. In diesem Fall ist der Auftraggeber/ Anmelder allein haftbar.

 

3.3

Die bloße Anmeldung zu einem Seminar stellt keinen Anspruch auf die Ausführung der gebuchten Dienstleistung dar. Nachdem die Anmeldung bei Brandschutz Eberhardt eingegangen ist, wird zunächst die Verfügbarkeit des Termins und der Räumlichkeiten geprüft. Erst nach Prüfung erhält der Auftraggeber/ Einzelteilnehmer eine schriftliche Auftragsbestätigung. Eine Anmeldebestätigung erfolgt schriftlich durch Brandschutz Eberhardt unabhängig davon, ob es sich um eine Einzel- oder Gruppenanmeldung handelt. Anmeldungen werden grundsätzlich in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.

 

3.4

Der Auftraggeber/ Einzelteilnehmer hat sicherzustellen, dass die persönlichen Voraussetzungen zur Teilnahme an den Seminaren der Brandschutz Eberhardt durch die angemeldeten Teilnehmer gemäß DGUV Vorschrift 1 erfüllt sind. Brandschutz Eberhardt übernimmt keine Verantwortung für Nachteile, die sich aufgrund fehlender Seminarvoraussetzungen bei den Seminarteilnehmern oder dem Vertragspartner ergeben. Es wird auf Punkt 1.7 verwiesen.

 

3.5

Mit seiner verbindlichen Anmeldung erkennt der Auftraggeber diese Allgemeine Geschäftsbedingung ausdrücklich an. Durch seine Unterschrift bestätigt der Teilnehmer, dass er die AGB zur Kenntnis genommen hat und diese vorbehaltlos akzeptiert.

 

3.6

Minderjährige Teilnehmer müssen eine unterzeichnete Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten vorlegen. Mit der Unterschrift wird bestätigt, dass die Erziehungsberechtigten die AGB gelesen und ihr Kind über deren Inhalt aufgeklärt haben sowie seine Einwilligung zum Abschluss eines entsprechenden Kursvertrages zustimmen.

 

 

4. Vertragsdauer

4.1

Der Vertrag wird für die vertraglich vereinbarte Dauer der jeweils gebuchten Schulung geschlossen.

 

4.2

Der Zeitansatz für die Schulungen aus den angebotenen Leistungen aus Punkt 2.1 ergeben sich aus den jeweiligen gesetzlichen Grundlagen bzw. den Beschreibungen der Angebotsseiten.

 

 

5. Stornierung, Kündigung und Verspätung

5.1

Findet ein Kurs trotz einer Wartezeit von 45 Minuten nicht statt, wird dieser als vom Kunden storniert betrachtet und somit in vollem Umfang zahlungspflichtig. Auch bei Nichterscheinen von Einzelteilnehmern zu Veranstaltungsbeginn wird das volle Entgelt fällig.

 

5.2

Seminare können bis zu 14 Tage vor Kursbeginn durch den Auftraggeber oder Einzelteilnehmer storniert werden. Hierbei entstehen keine Stornierungsgebühren. Bei Stornierungen, welche mit weniger als 14 Tage Vorlaufzeit bei Brandschutz Eberhardt eingehen, sind folgende pauschale Entschädigungssätze zu bezahlen:

 

  • bei 14 bis 8 Tage vor Seminartag werden 25 % der Kursgebühr berechnet.
  • bei 7 oder weniger Tagen vor dem Seminartag werden 50 % der Kursgebühr berechnet.

 

Bei In-House-Schulungen gilt für die Erhebung des Satzes die Mindestteilnehmerzahl von 10 Personen gemäß Punkt 7.3, sofern nicht eine höhere Anzahl von Teilnehmern vereinbart wurde. Bei mehreren Seminaren oder Seminartagen ist der jeweils erste Seminartag für die Stornierung entscheidend.

 

5.3

Wird schriftlich ein Ersatztermin für eine Schulung vereinbart, so hat der Auftraggeber oder Einzelteilnehmer für die Stornierung oder versäumte Schulung lediglich die entstandenen Nebenkosten zu tragen. Dies können z.B. die Mietkosten für externe Schulungsräume sein. Dem Auftraggeber steht der Nachweis frei, dass kein oder ein niedrigerer Schaden als die Pauschale entstanden ist.

 

5.4

Der Auftraggeber oder Einzelteilnehmer kann bis zum Seminarbeginn einen Dritten benennen, welcher die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag erfüllt, sofern dieser die AGBs von Brandschutz Eberhardt anerkennt und nicht bereits angemeldet ist. Brandschutz Eberhardt kann dem Eintritt Dritter aus wichtigen Gründen widersprechen, insbesondere dann, wenn dieser die Erfordernisse des jeweiligen Seminares nicht erfüllt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haftet dieser als Gesamtschuldner für sämtliche Verpflichtungen.

 

5.5

Stornierungen, Kündigungen und Widerrufungen bedürfen der Schriftform. Für die Wahrung der Frist ist das Eingangsdatum bei Brandschutz Eberhardt entscheidend.

 

5.6

Brandschutz Eberhardt kann den Vertrag kündigen oder von ihm zurücktreten, wenn ein Seminar aus Gründen, die Brandschutz Eberhardt nicht zu vertreten hat (z.B. Ausfall eines Dozenten durch einen Unfall, Krankheit, höhere Gewalt oder gleichartiger Gründe), nicht stattfinden kann. In diesem Fall werden bereits geleistete Zahlungen zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche gegen Brandschutz Eberhardt sind ausgeschlossen.

 

5.7

Bei einer Absage durch Brandschutz Eberhardt wird vorrangig versucht, die Teilnehmer auf einen anderen Lehrgangstermin umzubuchen, sofern die Teilnehmer damit einverstanden sind. Ist dies nicht der Fall, so steht dem Teilnehmer ein Sonderkündigungsrecht zu.

 

5.8

Brandschutz Eberhardt bemüht sich, Absagen, an die in der Anmeldung genannten Adresse, so rechtzeitig wie möglich schriftlich mitzuteilen. Sollte dies aus zeitlichen Gründen nicht mehr möglich sein, kann die Benachrichtigung auch mündlich erfolgen.

 

5.9

Kündigungen gegenüber der Seminarleitung vor Ort sind unwirksam. Fernbleiben gilt nicht als Kündigung.

 

 

6. Vorbehalte

6.1       

Brandschutz Eberhardt behält sich das Recht vor, Teilnehmer von der weiteren Teilnahme an dem Lehrgang auszuschließen, wenn wichtige Gründe vorliegen. Wichtige Gründe liegen z.B. vor, wenn:

 

  • die Anweisungen des Dozenten oder einer anderen Person, welche das Hausrecht besitzt, nicht befolgt werden.
  • Störungen des Schulungsbetriebs vorliegen.
  • die geltende Hausordnung wiederholt missachtet wird.
  • vorsätzliche Beschädigung oder grob fahrlässiger Umgang mit dem Ausbildungsmaterial, dem Lehrgangsraum oder Inventar geschieht.
  • Teilnehmer offensichtlich unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen oder anderer berauschender Substanzen stehen.
  • Mobiltelefone, Musikgeräte und Bildaufnahmegeräte zu Aufnahmezwecken genutzt werden.
  • Unterschrift sowie Angabe der persönlichen Daten auf der Teilnehmerliste gemäß den Vorgaben der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) verweigert werden.
  • gemeinschaftswidriges oder ungebührendes Verhalten im Seminar, trotz vorangegangener Abmahnung stattfinden.
  • Ehrverletzung oder Diskriminierung jeglicher Art gegenüber Dritten getätigt werden.
  • Seminar für parteipolitische oder weltanschauliche Zwecke sowie Agitationen aller Art ausgenutzt werden.

Im Falle eines berechtigten Ausschlusses eines Teilnehmers besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der bereits gezahlten Kursgebühren. Brandschutz Eberhardt behält sich die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen ausdrücklich vor.

 

6.2

Ebenso kann ein Teilnehmer vom Lehrgang ausgeschlossen werden, wenn durch seine Verspätung die Lehrinhalte und somit das Ausbildungsziel nicht erreicht werden können. Dies ergibt sich aus der DGUV Vorschrift 1, Anlage 2 zu § 26 Abs. 2, 4.5.

 

6.3

Beim Wechsel eines Dozenten sowie bei Änderungen im Veranstaltungsablauf sind die Teilnehmer/ der Auftraggeber nicht vom Rücktritt des Vertrages oder zur Minderung des Entgeltes berechtigt.

 

6.4

Brandschutz Eberhardt behält sich das Recht vor, zeitliche und örtliche Änderungen aus organisatorischen Gründen vorzunehmen, sofern diese für die Kursteilnehmer zumutbar sind.

 

6.5

Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Brandschutz Eberhardt behält es sich ausdrücklich vor, Teile der Internetseiten oder das gesamte Angebot ohne gesonderte Ankündigung zu verändern, zu ergänzen, zu löschen oder die Veröffentlichung zeitweise oder endgültig einzustellen. Der Inhalt dieser Internetseiten ist urheberrechtlich geschützt. Es dürfen keine Kopien über Informationen der Internetseiten auf einem anderen Computer für den nicht-kommerziellen und persönlichen internen Gebrauch gespeichert werden. Grafiken, Texte, Logos, Bilder usw. dürfen nur nach schriftlicher Genehmigung heruntergeladen, vervielfältigt, kopiert, geändert, veröffentlicht, versendet, übertragen oder in sonstiger Form genutzt werden. Bei genannten Produkt- und Firmennamen kann es sich um eingetragene Warenzeichen oder Marken handeln. Die unberechtigte Verwendung kann zu Schadensersatzansprüchen und Unterlassungsansprüchen führen.

 

 

7. Preise

 

7.1 

Sofern eine Gruppenpauschale vereinbart wurde, entfällt die Festsetzung der Mindestteilnehmerzahl aus Punkt 7.3.

 

7.2

Fahrtkosten, welche für Brandschutz Eberhardt anfallen, werden mit dem Kunden gesondert besprochen.

 

 

8. Zahlungsbedingungen

8.1

Das Entgelt wird mit dem Abschluss des Vertrages zur Zahlung fällig. Es ist für Privatpersonen vor Antritt des Seminars zu entrichten. Die Zahlungsfrist für Behörden, Organisationen und Firmen beträgt, soweit nicht anders angegeben, 14 Tage nach Lehrgangsende. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar. Der Auftraggeber kommt nach spätestens 30 Tagen nach Fälligkeit gemäß § 286 BGB in Verzug. Für jede Mahnung wird eine Bearbeitungspauschale von 5,00 € erhoben.

 

8.2

Privatpersonen sind verpflichtet, die Gebühren nach Vertragsschluss und vor Beginn eines Kurses zu bezahlen. Sofern kein fristgerechter Zahlungseingang zu verzeichnen ist, kann der Teilnehmer vom Lehrgang ausgeschlossen werden. In diesem Fall wird der Teilnehmerplatz anderweitig vergeben.

 

8.3

Brandschutz Eberhardt behält sich vor, die Bescheinigungen der Kursteilnehmer erst nach vollständig beglichener Rechnung auszuhändigen.

 

8.4

Zahlungen werden ausschließlich bargeldlos akzeptiert.

 

 

9. Vertragsgestaltung

9.1

Die Durchführung sowie der Inhalt der Lehrgänge richten sich nach den Angaben der jeweils geltenden Normen und Gesetzen.

 

9.2

Bei In-House-Schulungen müssen geeignete Lehrräume gemäß den Anforderungen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) zur Verfügung gestellt werden. Diese müssen im Detail folgende Kriterien erfüllen:

 

  • eine Grundfläche von mindestens 50 m²*
  • eine ausreichende Bestuhlung
  • eine ausreichende Beleuchtung mittels Tageslicht
  • Möglichkeit zum Wärmen bzw. Kühlen sowie Belüften der Räumlichkeiten
  • geeignete Projektionsfläche für Präsentationen
  • vorhandene Stromversorgung
  • hygienisch bedenkenlos
  • sanitäre Anlagen
  • Arbeitsstättenverordnung Konformität

* Die Fläche des Schulungsraums darf, bei weniger als 20 Teilnehmern, auch kleiner als 50 m² sein. Dabei gilt mindestens 2 m² pro Teilnehmer und mindestens 10 m² für die Lehrkraft. Eine Fläche von 20 m² darf nicht unterschritten werden.

 

9.3

Der Kursteilnehmer hat den Ausbilder vor Beginn des Unterrichts auf mögliche gesundheitliche Beeinträchtigungen, welche die Durchführung einzelner Übungen beeinträchtigen, hinzuweisen.

 

9.4

Nach erfolgreich abgelegtem Kurs erhält der Kursteilnehmer eine Teilnahmebescheinigung. Vorgesehen sind diese für folgende Seminare gemäß dem Leistungsprogramm aus Punkt 2.1:

 

  • Brandschutzunterweisungen
  • Brandschutzhelferaus-/ fortbildungen
  • Räumungs-/ Evakuierungshelfer
  • Feuerlöschertraining

Diese steht dem Teilnehmer unter Vorbehalt gemäß Punkt 6.1 sowie Punkt 6.2, zu. Der Teilnehmer/ Auftraggeber kontrolliert nach Erhalt den Inhalt der Bescheinigung auf Richtigkeit und reklamiert diese gegebenenfalls innerhalb von 14 Tagen. Nach Ablauf dieser Frist ist die Korrektur gebührenpflichtig und richtet sich an den Gebühren gemäß Punkt 7.5.

 

9.6

Bei Verlust einer Teilnahmebescheinigung besteht die Möglichkeit eine Ersatzbescheinigung zu erhalten. Diese Option besteht rückwirkend für fünf Jahre. Die Bearbeitungsgebühr für eine Ersatzbescheinigung ergeben sich aus Punkt 7.5.

 

9.7

Seminar begleitende Arbeitsmappen, Handbücher, Unterlagen, Präsentationen, Audiodateien etc., unterliegen dem Urheberrecht und dürfen zu keiner Zeit und unter keinen Umständen fotografiert oder elektronisch vervielfältigt werden. Sie sind nur für den persönlichen Gebrauch der Seminarteilnehmer bestimmt und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Ferner ist jede Art der digitalen sowie analogen Speicherung untersagt. Geheime Mitschnitte unterliegen dem Strafgesetzbuch (StGB). Brandschutz Eberhardt behält sich alle Rechte vor.

 

9.8

Die Seminare von Brandschutz Eberhardt sind keine öffentlichen Veranstaltungen. Insbesondere bei In-House-Schulungen endet die öffentliche Zugänglichkeit mit Beginn des Seminares.

 

9.9

Der Kursteilnehmer hat sich am Seminartag mit einem amtlichen Lichtbildausweis zu verifizieren.

 

 

10. Widerrufsrecht/ Widerrufsbelehrung

10.1       

Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Verbraucher, die sich über Fernkommunikationsmittel (z.B. per Post oder über das Internet) anmelden, steht das unter Punkt 10.2 und 10.3 aufgeführte Widerrufsrecht zu.

 

10.2      

Der Auftraggeber/ Einzelteilnehmer hat das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss (Brandschutz Eberhardt, Oliver Eberhardt, Breslauer Str. 19, 45731 Waltrop, info@brandschutz-eberhardt.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über den Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informiert werden. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist abgesendet wird.

 

10.3       

Wenn dieser Vertrag widerrufen wird, hat Brandschutz Eberhardt alle Zahlungen, die bereits vom Auftraggeber getätigt wurden, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass eine andere Art der Lieferung als die von Brandschutz Eberhardt angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt wurden), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrages bei Brandschutz Eberhardt eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet Brandschutz Eberhardt dasselbe Zahlungsmittel, das bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt wurde, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall wird Brandschutz Eberhardt wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnen.

 

10.4       

Wurde vom Auftraggeber/ Einzelteilnehmer verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so hat der Kunde einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem er Brandschutz Eberhardt von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

 

 

11. Sprache, Gerichtsstand und anzuwendendes Recht

11.1       

Verträge und Seminare werden in deutscher Sprache abgefasst.

 

11.2      

Für Verträge mit Brandschutz Eberhardt gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung anderer internationaler Gesetze ist ausgeschlossen.

 

11.3       

Gerichtsstand ist bei Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ausschließlich Recklinghausen.

 

11.4       

Ferner gelten die rechtlichen Bestimmungen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherungen (DGUV), insbesondere der Qualitätssicherungsstelle des Fachbereichs Erste Hilfe sowie des Fachbereichs Feuerwehren, Hilfeleistungen und Brandschutz.

 

 

12. Haftungsausschluss

12.1       

Bei der Zusammenstellung von Texten, Tabellen, Lehrausgaben, Vorlagen und Abbildungen wurde mit größter Sorgfalt vorgegangen. Trotzdem können Fehler nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Herausgeber, Dozenten und Autoren können für fehlerhafte Angaben und deren Folgen nicht zur Rechenschaft gezogen werden. Lehraussagen, Seminarunterlagen und Richtlinien werden gemäß dem gültigen Stand der Forschung vermittelt. Alle Neuerungen und Weiterentwicklungen sowie Änderungen der zur Zeit gültigen Lehre können nur im jeweils durchgeführten Seminar weitergegeben werden. Dies entbindet die Kursteilnehmer nicht vom Studium weiterführender Literatur. Ferner wird bei Medikamenten auf die Packungsbeilagen des entsprechenden Herstellers verwiesen. Zudem gilt, dass jede Maßnahme zur Abwehr und/ oder Vorbeugung von Gefahren für Leib und Leben eines Patienten individuell auf den Patienten angepasst werden müssen und immer eine Einzelfallentscheidung darstellen. Brandschutz Eberhardt geht davon aus, dass je nach gebuchtem Seminar, die Teilnehmer über entsprechende Fachkenntnisse verfügen.

 

12.2       

Brandschutz Eberhardt haftet für die gewissenhafte Vorbereitung des Seminars sowie für die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung im Programm. Die Haftung ist auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt. Haftungsansprüche sind auf die Höhe des jeweiligen Kursentgeltes beschränkt.

 

12.3       

Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen. Die Teilnahme an den Seminaren erfolgt auf eigene Gefahr. Für Unfälle auf dem Weg zur und von der Veranstaltungsstätte übernimmt Brandschutz Eberhardt keine Haftung, soweit sich aus den nachfolgenden Gründen nicht etwas anderes ergibt. Schadensersatzansprüche des Kunden wegen Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder wesentlicher Vertragspflichten, welche zur Erreichung des Vertragszieles notwendigerweise erfüllt werden müssen, bilden Ausnahmen. Ebenso gilt dies nicht für Schadensersatzansprüche nach grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzung durch Brandschutz Eberhardt oder seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen.

 

12.4       

Brandschutz Eberhardt haftet nicht bei Diebstahl, Verlust oder der Beschädigung von Eigentum der Teilnehmer während des Seminarbesuches.

 

12.5       

Bei direkten oder indirekten Verweisen auf fremde Webseiten ("Hyperlinks"), die außerhalb des Verantwortungsbereiches des Autors liegen, würde eine Haftungsverpflichtung ausschließlich in dem Fall in Kraft treten, in dem der Autor von den Inhalten Kenntnis hat und es ihm technisch möglich und zumutbar wäre, die Nutzung im Falle rechtswidriger Inhalte zu verhindern. Der Autor erklärt hiermit ausdrücklich, dass zum Zeitpunkt der Linksetzung keine illegalen Inhalte auf den zu verlinkenden Seiten erkennbar waren. Auf die aktuelle und zukünftige Gestaltung, die Inhalte oder die Urheberschaft der verlinkten/ verknüpften Seiten hat der Autor keinerlei Einfluss. Deshalb distanziert er sich hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller verlinkten/ verknüpften Seiten, die nach der Linksetzung verändert wurden. Diese Feststellung gilt für alle innerhalb des eigenen Internetangebotes gesetzten Links und Verweise sowie für Fremdeinträge, in vom Autor eingerichteten Gästebüchern, Diskussionsforen und Mailinglisten. Für illegale, fehlerhafte oder unvollständige Inhalte und insbesondere für Schäden, die aus der Nutzung oder Nichtnutzung solcher dargebotener Informationen entstehen, haftet allein der Anbieter der Seite, auf welche verwiesen wurde, nicht derjenige, der über Links auf die jeweilige Veröffentlichung lediglich verweist.

 

12.6       

Der Autor ist bestrebt, in allen Publikationen die Urheberrechte der verwendeten Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zu beachten, von ihm selbst erstellte Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zu nutzen oder auf lizenzfreie Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zurückzugreifen. Alle innerhalb des Internetangebotes genannten und ggf. durch Dritte geschützten Marken- und Warenzeichen unterliegen uneingeschränkt den Bestimmungen des jeweils gültigen Kennzeichenrechts und den Besitzrechten der jeweiligen eingetragenen Eigentümer. Allein aufgrund der bloßen Nennung ist nicht der Schluss zu ziehen, dass Markenzeichen nicht durch Rechte Dritter geschützt sind! Das Copyright für veröffentlichte, vom Autor selbst erstellte Objekte bleibt allein beim Autor der Seiten. Eine Vervielfältigung oder Verwendung solcher Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen ist ohne ausdrückliche Zustimmung des Autors nicht gestattet.

 

 

13. Datenschutz

13.1       

Die Teilnehmer erklären sich mit ihrer Anmeldung damit einverstanden, dass ihre persönlichen Daten für die Verwaltungs- und Prüfungsabwicklung sowie spätere Teilnehmerinformationen gespeichert werden. In bestimmten Fällen verlangen Dritte die Übermittlung personenbezogener Daten zum Zwecke der Anerkennung des Abschlusses (z.B. die Bezirksregierung, Straßenverkehrsämter oder die zuständige Berufsgenossenschaft/ Unfallkasse bei betrieblichen Ersthelferlehrgängen). Wird einer Übermittlung der persönlichen Daten durch den Teilnehmer widersprochen, kann aufgrund der geltenden Bestimmungen in diesen Fällen keine Teilnahmebescheinigung herausgegeben werden, eine Abrechnung über Dritte ist in diesem Fall ebenso nicht möglich. Brandschutz Eberhardt gibt auf Anfrage detaillierte Auskunft, an wen in solchen Fällen Daten übermittelt worden sind. In der Regel sind es solche, die der Teilnehmer selbst auf der Teilnehmerliste bzw. bei der Anmeldung vermerkt hat.

 

13.2       

Die Erhebung, Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten werden für innerbetriebliche Zwecke verwendet. Dem Datenschutz wird entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), Rechnung getragen. Daten von Teilnehmern werden nicht veröffentlicht. Urheberrechtsansprüche gegenüber Brandschutz Eberhardt können nicht geltend gemacht werden.

 

13.3       

Die Teilnehmer verpflichten sich, jede Nutzung und Weitergabe ihnen bekanntwerdender Daten anderer Teilnehmender zu unterlassen.

 

 

14. Schlussbestimmung

14.1      

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt werden. Für diesen Fall verpflichten sich die Parteien, anstelle der unwirksamen Regelung eine wirksame Regelung zu vereinbaren, die, soweit rechtlich möglich, den mit der unwirksamen Regelung verfolgten wirtschaftlichen Zweck unter Berücksichtigung der in diesem Vertrag zum Ausdruck gekommenen Interesse der Parteien am Nächsten kommt. Das Gleiche gilt, soweit der Vertrag eine von den Parteien nicht vorhergesehene Lücke aufweist. Von diesen Bedingungen abweichende oder ergänzende Vereinbarungen im Einzelfall bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

 

14.2      

Diese Geschäftsbedingung tritt am 10.02.2024 in Kraft. Alle älteren Geschäftsbedingungen der Firma Brandschutz Eberhardt verlieren mit diesem Datum Ihre Gültigkeit.

 

 

Stand: 01.03.2024

Impressum    Datenschutzerklärung   AGB   © Oliver Eberhardt, 2024

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