Brandschutzunterweisung nach ASR A2.2

Zu den wichtigsten Verpflichtungen eines Arbeitgebers gegenüber seinen Mitarbeitern gehören die Gewährleistung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz.

 

Diese Vorschriften sind Arbeitsschutzgesetz (§10 Abs.1 ArbschG) geregelt.

Neben dem Anzeigen potenzieller Gefahren am Arbeitsplatz, geht es auch insbesondere um das sichere Verhalten der Mitarbeiter bei auftretenden Gefahren.

 

Es liegt in der Verantwortung des Arbeitgebers, seine Mitarbeiter über die Risiken von Bränden zu informieren und ihnen die notwendigen Schutzmaßnahmen und das Wissen zu vermitteln, um einen Entstehungsbrand sicher zu bekämpfen.

Wie oft müssen Brandschutzunterweisungen durchgeführt werden?

Für die Durchführung der betrieblichen Brandschutzunterweisung ist neben dem Gesetz zum Arbeitsschutz, auch die Bestimmung der Deutschen gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) von Bedeutung. Dort ist festgelegt, wie oft Sicherheitsunterweisungen in den Betrieben stattfinden müssen.

Gemäß §4 Abs.1 der DGUV müssen diese mindestens einmal jährlich durchgeführt werden.

 

Im Rahmen einer Einführungsveranstaltung müssen neue Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen über die bedeutenden Aspekte des Brandschutzes im Betrieb eingewiesen werden.

Es ist erforderlich diese Unterweisungen zu dokumentieren.

 

Unsere Brandschutzunterweisungen werden ausschließlich durch erfahrene Mitarbeiter der Berufsfeuerwehr durchgeführt.

Ablauf der Ausbildung

In unserer Brandschutzunterweisung vermitteln wir Ihnen bzw. ihren Mitarbeitern das nötige theoretische Wissen. Um auch die praktischen Fähigkeiten zu erlernen bzw. zu vertiefen, bieten wir Ihnen optional ein zubuchbares Feuerlöschtraining an. Hierbei wird der Umgang mit Kleinlöschgeräten an einem Brandsimulator realitätsnah geschult.

Rechtliche Vorschriften:

  • DGUV Information 205-023 - Punkt 1.2
  • DGUV Vorschrift 1, Unfallverhütungsvorschrift - § 22 Abs. 2
  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) - § 10 Abs. 2
  • Arbeitsstättenrichtlinie ASR A2.2 - Punkt 7.3 Abs. 1-5

Zielgruppe:

  • Angestellte aller Betriebe und Unternehmen
  • Beamte und Angestellte in Behörden und Ämtern
  • Beschäftigte in öffentlichen Einrichtungen
  • Mitarbeiter von Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und Arztpraxen

Die Dauer der Ausbildung beträgt je nach Anzahl der Teilnehmer:

  • ohne Feuerlöschtraining ca. 2 Stunden
  • inkl. Feuerlöschtraining ca. 3 Stunden

Folgende theoretische Lerninhalte werden vermittelt:

  • Rechtliche Grundlagen
  • Gefahrenquellen erkennen und beheben
  • Grundlagen einer Verbrennung
  • Unterschiede Brandklassen und Löschmittel
  • Richtiges Verhalten im Brandfall
  • Flucht und Rettungswege im Betrieb
  • Evakuierung des Gebäudes

Folgende praktische Lerninhalte werden vermittelt:

Wichtige Informationen:

  • Arten und Aufbau von Feuerlöschern
  • Arten und Wirkung von Löschmittel
  • Handhabung eines Feuerlöschers
  • Feuerlöschtraining am Brandsimulator
  • Für die Begehung ist es notwendig, dass alle Wege und Räumlichkeiten frei zugänglich sind. Daher ist die Anwesenheit eines Verantwortlichen mit Schlüsselgewalt für die gesamte Dauer der Begehung erforderlich.
  • Bei der Schulung sollte für die praktische Übung eine freie Außenfläche von circa 8 x 8 Metern auf einem Privatgrundstück vorhanden sein. Für die praktischen Übungen wird ein Fire-Trainer verwendet, welcher ausschließlich mit Gas betrieben wird. Dadurch entsteht eine saubere und vollständige Verbrennung. Dies ist nicht nur umweltfreundlich, sondern auch für die Gesundheit der Teilnehmer völlig unbedenklich. Aus den selben Gründen werden für die Ausbildung wasserbetriebene Feuerlöscher verwendet, sodass nach der Ausbildung lediglich eine Wasserpfütze zurück bleibt.
  • Jeder Teilnehmer erhält nach der Schulung ein persönliches Zertifikat
  • Aus Sicherheitsgründen wird den Teilnehmern empfohlen, bequeme und schwer brennbare Kleidung (Kleidung aus Baumwolle, keine Synthetik) sowie festes Schuhwerk zu tragen

Preise:

Nur Theorie:

  • 1-5 Personen pauschal = 249€ zzgl. Mwst.
  • 6-10 Personen = 39€ pro Person zzgl. Mwst.
  • jeder weitere Teilnehmer = 29€  zzgl. Mwst.

 

Theorie und praktisches Feuerlöschtraining

  • 1-5 Personen pauschal = 399€ zzgl. Mwst.
  • 6-10 Personen = 69€ pro Person zzgl. Mwst.
  • jeder weitere Teilnehmer = 59€ zzgl. Mwst.

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